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Schutz am mobilen Arbeitsplatz

 
 
 
 

In jedem Betrieb treten Gefährdungen auf, die man erkennen und abwenden muss. Dafür gibt es für jeden Unternehmer verbindliche Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz). Schutzmaßnahmen sind vor allem zu ergreifen, wenn  gefährliche Arbeiten von einer Person allein ausgeführt werden.

Was bedeutet "Alleinarbeit"?

Man spricht von Alleinarbeit, sobald eine einzelne Person außer Ruf und Sichtweite zu anderen Betriebsangehörigen tätig ist. Dies betrifft natürlich vor allem Personen, welche mobile Tätigkeiten,z.B. mit einem Fahrzeug ausführen.

Wann ist eine Arbeit "gefährlich"?

Als "gefährliche Arbeiten" werden solche Tätigkeiten bezeichnet, bei denen die arbeitende Person Gefährdungsfaktoren ausgesetzt ist, die eine erhebliche Verletzung ohne Beeinträchtigung der Gesundheit bewirken können.

Was muss ein Unternehmer hierbei berücksichtigen?

Laut der BGV A1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer bei gefährlichen Arbeiten eine Überwachung der allein arbeitenden Person sicherzustellen. Hierfür muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Vorgehensweise:  

1.

Ermittlung der Gefährdungsstufe (siehe BGI/GUV-I 5032: "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen") - Alleinarbeit überhaupt zugelassen

 

2.

Ab einer erhöhten Gefährdungsstufe ist eine Meldeeinrichtung einzusetzen

 

3.

Auswahl der Meldeeinrichtung (siehe BGR 139: "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"  BGI 667:"Auswahlkriterien zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen")

 

Bisher war die Auswahl einer Personen-Notsignal-Anlage für mobile Arbeitsplätze außerhalb des Betriebs äußerst schwierig, da es hauptsächlich stationäre PNAs gab. 

Wir empfehlen von  Telenot das comtac 2G die Personen-Notsignal-Anlage für den mobilen Einsatz.

Das comtac 2G System erfüllt die Norm DIN V VDE V0825 - 11: "Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für Alleinarbeiten - Teil 11: Geräte und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze."

Mit diesem System lässt sich der mobile Alleinarbeitsplatz optimal sichern: Das comtac 2G übermittelt im Notfall seine GPS - Positionsdaten über ein genormtes Gefahrenmeldeprotokoll ( VdS 2465 ) zu unserer Notruf- und Service Leitstelle ( NSL ). Diese leitet dann die notwendigen Schritte ein, wie z.B. Verständigung des Rettungsdienstes.

Das Personen-Notsignal-System comtac 2G erfüllt die Norm DIN V VDE V 0825-11. Es bietet die komplette Notrufkette zur Sicherung von mobilen Alleinarbeitsplätzen aus einer Hand.

Die Notrufkette für Ihre persönliche Sicherheit in Verbindung mit unserer rund um die Uhr besetzten Service - Leitstelle - eine runde Sache für Ihren persönlichen Schutz!

 
 
 

 

 
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