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Waffensachkundeausbildung mit Sachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz (WaffG) für Sportschützen (§14 WaffG) oder Waffenträger (§ 28 WaffG)

 
 
 
 

Mit der staatlichen Anerkennung vom 13. August 2007 [Aktenzeichen 53-Az. 135/7.15 Landratsamt Neumarkt] besteht in unserem Kompetenzzentrum für Sicherheit auch die Möglichkeit an Lehrgängen zur Vermittlung und Prüfung der Waffensachkunde teilzunehmen.

Lehrgangs-/ Ausbildungsziel:

Der Unterricht und das Handhabungstraining werden so durchgeführt, dass der Teilnehmer sowohl in Theorie, als auch in der Praxis die Grundlagen für den sicheren Umgang mit Waffen erhält und die Voraussetzungen zur Waffen -Sachkundeprüfung gegeben sind.
 
Theoretischer Unterricht:

  • Waffengesetz und Rechtsgrundlagen
  • Schusswaffen und Munition
  • Erwerben und Überlassen von Waffen
  • Führen von Waffen
  • Anzeigepflichten

Praktischer Unterricht mit Unterweisung:

Waffenhandhabung und praktische Schiessübungen am Schießstand vermitteln den sicheren Umgang mit Munition und Waffen. 
 
Prüfung:

Es muß die schriftliche Teil I, mündliche Teil II und auch die dann folgende praktische Prüfung Teil III bestanden werden. Teilprüfungen sind nur bei Wiederholungsprüfungen (Theorie/Praxis) zulässig. Näheres hierzu regelt die Prüfungsordnung welche den Teilnehmern mit der Anmeldebestätigung zugeht.

Verrechnungssätze, Termine:

Sportschützen nach § 14 WaffG

175,00 Euro mindestens 16 Ausbildungsstunden

Waffenträger nach § 28 WaffG
262,00 Euro mindestens 24 Ausbildungsstunden
Prüfung nach § 7 WaffG 105,00 Euro theoretische und praktische Prüfung

 

Datum

Uhrzeit

für Teilnehmer nach
 
09:00 - 17:00 Uhr
§ 14 + § 28 WaffG
 
09:00 - 17:00 Uhr
§ 14 + § 28 WaffG
 
09:00 - 17:00 Uhr
§  28 WaffG + praktisches Training
 
09:00 - 17:00 Uhr
Prüfungsvorbereitungstraining
  09:00 - 11:00 Uhr
ab 13:00         Uhr
Theorieprüfung Teil I
Praxisprüfung Teil II und Teil III

 

Die Verrechnungssätze beinhalten alle anfallenden Nebenkosten wie Standgebühren, Munition, Leihstellung von Anschauungsmaterial etc. mit Ausnahme von Fachlektüre oder Sachkundebücher und der gesetzlich gültigen MwSt. Werden Ausbildungstermine nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf  Rückerstattung, bzw. ist die Prüfungszulassung gefährdet. Eine Anmeldebestätigung und Prüfungsordnung gehen Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn zu und nur dann ist die Anmeldung rechtsgültig. Zur Anmeldung nutzen Sie formlos unser Kontaktformular oder im Downloadbereich den Anmeldeflyer und senden diese an:

Kompetenzzentrum für Sicherheit
Alois-Senefelder-Straße 2, 92318 Neumarkt i.d.OPF.

Telefon (09181) 320 535
Telefax (09181) 406 463
E-Mail: kompetenzzentrum@sicherheitsdienst-gmbh.de

 Nutzen Sie zur Streckenbeschreibung und als Anfahrtshilfe den Google Routenplaner über Link "Anfahrt".

 
 
 

 

 
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