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Schutz am mobilen Arbeitsplatz




In jedem Betrieb treten Gefährdungen auf, die man erkennen und abwenden muss. Dafür gibt es für jeden Unternehmer verbindliche Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz). Schutzmaßnahmen sind vor allem zu ergreifen, wenn  gefährliche Arbeiten von einer Person allein ausgeführt werden.

Was bedeutet "Alleinarbeit"? 

Man spricht von Alleinarbeit, sobald eine einzelne Person außer Ruf und Sichtweite zu anderen Betriebsangehörigen tätig ist. Dies betrifft natürlich vor allem Personen, welche mobile Tätigkeiten,z.B. mit einem Fahrzeug ausführen.

Wann ist eine Arbeit "gefährlich"?

Als "gefährliche Arbeiten" werden solche Tätigkeiten bezeichnet, bei denen die arbeitende Person Gefährdungsfaktoren ausgesetzt ist, die eine erhebliche Verletzung ohne Beeinträchtigung der Gesundheit bewirken können.

Was muss ein Unternehmer hierbei berücksichtigen?

Laut der BGV A1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer bei gefährlichen Arbeiten eine Überwachung der allein arbeitenden Person sicherzustellen. Hierfür muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Vorgehensweise:

1.

Ermittlung der Gefährdungsstufe (siehe BGI/GUV-I 5032: "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen") - Alleinarbeit überhaupt zugelassen

2.

Ab einer erhöhten Gefährdungsstufe ist eine Meldeeinrichtung einzusetzen

3.

Auswahl der Meldeeinrichtung (siehe BGR 139: "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"  BGI 667:"Auswahlkriterien zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen")

Bisher war die Auswahl einer Personen-Notsignal-Anlage für mobile Arbeitsplätze außerhalb des Betriebs äußerst schwierig, da es hauptsächlich stationäre PNA's gab.

Wir empfehlen Geräte des Herstellers Telenot für den mobilen Einsatz.

Mit diesem System lässt sich der mobile Alleinarbeitsplatz optimal sichern: Die Geräte übermittelen im Notfall die GPS - Positionsdaten über ein genormtes Gefahrenmeldeprotokoll zu unserer Notruf- und Service Leitstelle (NSL). Diese leitet dann die notwendigen Schritte ein, wie z.B. Verständigung des Rettungsdienstes.

Mobile Notrufgeräte für Notsignale erfüllen im Regelfall die Norm DIN V VDE V 0825-11. Sie bieten dann die komplette Notrufkette zur Sicherung von mobilen Alleinarbeitsplätzen aus einer Hand.

 

 

 Die Notrufkette für Ihre persönliche Sicherheit in Verbindung mit unserer rund um die Uhr besetzten Service - Leitstelle - eine runde Sache für Ihren persönlichen Schutz!