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Bundeskartellamt stärkt Rechte der Betreiber und Errichter von Brandmeldeanlagen
Bei bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr kommt es immer wieder zu Diskussionen darüber, wer die erforderliche Übertragungseinrichtung (ÜE) beim Betreiber der Brandmeldeanlage einbauen und instandhalten darf.
Künftige Verantwortungsbereiche bei der BMA-Aufschaltung:

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Quelle: ©BHE 09/2013

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